Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
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Für Fragen, Ihre Beratung oder ein unverbindliches Angebot nehmen wir uns gerne Zeit!
Kitz Global ist seit 2005 auf beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente spezialisiert – und das online in allen Sprachen.
Wenn Sie in Passau eine beglaubigte Übersetzung benötigen – zum Beispiel einer amtlichen Urkunde, einer Geburts- oder Heiratsurkunde oder eines Gerichtsurteils – unterstützen wir Sie schnell, zuverlässig und unkompliziert.
Für eine beglaubigte Übersetzung in Passau müssen Sie nicht persönlich in unser Übersetzungsbüro kommen. Wir benötigen lediglich einen Scan oder ein gut lesbares Foto des Dokuments.
Laden Sie die Datei ganz einfach in unser Übersetzungsportal hoch – innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie ein Sofortangebot mit Preis und Lieferzeit und können die Übersetzung direkt beauftragen.
Für ein unverbindliches Angebot auf die beglaubigte Übersetzung in Passau oder eine persönliche Beratung senden Sie uns das Dokument einfach per E-Mail zu – wir melden uns innerhalb von 10 Minuten mit allen Informationen bei Ihnen zurück.
Lieferung der beglaubigten Übersetzung in Passau
Sie erhalten Ihre bestellte beglaubigte Übersetzung fristgerecht und spätestens zum angegebenen Termin per E-Mail.
Sollten Sie zusätzlich eine gedruckte Version für die Vorlage bei Behörden in Passau benötigen, geben Sie dies bitte direkt bei der Bestellung an – wir senden Ihnen die Papierversion dann per Post zu.
Kitz Global arbeitet ausschließlich mit gerichtlich vereidigten Übersetzern weltweit zusammen.
So können wir garantieren, dass unsere beglaubigten Übersetzungen in Deutschland und international anerkannt und akzeptiert werden.
Dokumente, für die häufig eine Beglaubigung benötigt wird:
Beglaubigte Übersetzungen werden oft bei offiziellen Stellen verlangt – insbesondere für folgende Dokumente:
Personenbezogene Urkunden
Rechtliche und behördliche Dokumente
Bildungs- und Qualifikationsnachweise
Berufliche und wirtschaftliche Unterlagen
Finanz- und Versicherungsunterlagen
Hinweis: Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Behörde oder Institution ab. Im Zweifel beraten wir Sie gerne – schnell und unverbindlich.
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